Ein interessanter Artikel rund um Rechtssicherheit bei Facebook. Hier der Originaltext von der Seite:
- Eine Facebook-Seite, die geschäftlich ist, benötigt ein Impressum (zwar benötigen auch viele nichtgeschäftliche Facebook-Seiten ein Impressum, aber mangels geschäftlicher Wettbewerber können sie nicht abgemahnt werden).
- Ein Impressum muss einfach erkennbar und unmittelbar erreichbar sein
- Lt. LG Aschaffenburg ist ein Impressum im “Info”-Bereich nicht einfach erkennbar.
- Ein Link zu einer Website ohne Hinweis, w ie z.B. “Impressum: http://” ist ebenfalls nicht einfach erkennbar.
- Lt. BGH darf ein Nutzer von jeder Angebotsseite nicht häufiger als 2 Mal klicken, bis er zum Impressum gelangt.
- Diese Regeln gelten lt. OLG Hamm auch für mobile Versionen
Die Lösung gibt es auch auf dieser Seite..