Bordell-Werbung und Süßigkeiten verträgt sich nicht.

Der Markenname „Mon Cheri(e)“ ist so leicht zu merken und von der Firma Ferrero mit anderer Schreibweise bereits in der Bevölkerung sehr gut verankert worden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass ein Trittbrettfahrer auf die Idee gekommen ist, seine eigenen Produkte im „Huckepackverfahren“ kostenoptimal bewerben zu lassen: „Mon Chéri ist die Praline mit der Kirsche. Und in abgewandelter Schreibweise ein Bordell in München. Das warb in ähnlicher Aufmachung wie das hochprozentige Naschwerk für die Dienste seiner Damen – sehr zum Ärger von Ferrero.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Wer hat nun den Schaden? Eigentlich niemand. Wenn der Bordellbetreiber die PR-Aktionen hätte selber bezahlen müssen, es hätte wahrscheinlich seinen Werbeetat für mehrere Jahre gesprengt. So bekommt er wenigstens einen prominenten Platz in der  Süddeutschen Zeitung, getreu dem Motto: „wer noch nie abgemahnt wurde, hat bis jetzt langweilige Werbung produziert.“ Und das ist ihm die Strafe vielleicht sogar wert. Denn jetzt kennen viele Leute sein Bordell aus München. Markenführung der ganz anderen Art.

Zum Thema Markenrecht: Der Beitrag von der w&v.